Spielsuchtprävention

Spielsuchtprävention bei WinningGallop

Pferdewetten bieten Spannung und Unterhaltung, die viele Menschen genießen. Als Volljährige haben unsere Kunden die Möglichkeit, sich auf der Plattform von WinningGallop mit den aufregenden Wettmöglichkeiten auseinanderzusetzen.

Jedoch sollte der Spaß an den Wetten immer in einem überschaubaren Rahmen stattfinden. Es ist wichtig, dass Sie als Wettkunde die Anzahl der platzierten Wetten sowie die Höhe der Einsätze im Blick behalten und kontrollieren können.

Wenn jedoch die eingesetzte Summe die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigt, kann die Selbstkontrolle möglicherweise nicht mehr ausreichen. Exzessives Wetten ist keine Lösung für persönliche Probleme. Das Wetten und Gewinnen bietet keinen Ausweg aus inneren Konflikten. Wenn Wetten zum zentralen Lebensziel wird, ist es an der Zeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

WinningGallop ist sich seiner Verantwortung gegenüber den Kunden bewusst und bietet daher Unterstützung für alle, die das Gefühl haben, ihre Wettleidenschaft nicht mehr unter Kontrolle zu haben. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Kunden in einem sicheren und verantwortungsvollen Umfeld wetten können. Daher haben wir verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Sie bei der Selbstkontrolle zu unterstützen.

Unsere Empfehlungen für sicheres Wetten:

  • Verwenden Sie nur Geld, das Ihnen frei zur Verfügung steht und für keinen anderen Zweck eingeplant ist.
  • Leihen Sie sich kein Geld von Dritten für das Wetten.
  • Setzen Sie sich ein eigenes Wettlimit und halten Sie sich daran.
  • Begrenzen Sie die Anzahl Ihrer Wettscheine und setzen Sie sich klare Obergrenzen.
  • Bleiben Sie auch bei Verlusten Ihren Limits und Einschränkungen treu.
  • Spielen Sie nur, wenn Sie sich in guter Verfassung fühlen und nicht unter Stress stehen.
  • Vermeiden Sie es, zu wetten, wenn Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Medikamenten stehen.
  • Achten Sie auf Warnsignale aus Ihrem sozialen Umfeld und suchen Sie Unterstützung, wenn nötig.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Wettverhalten außer Kontrolle gerät, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen oder sich Unterstützung wünschen.

Hilfe bei Spielsucht und Spielerschutz

Für Personen, die das Gefühl haben, dass ihr Wettverhalten außer Kontrolle gerät, gibt es zahlreiche Organisationen, die Unterstützung und Beratung anbieten. Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)

Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln

Telefon: 0221-8992-0

Website: www.bzga.de (Suchbegriff „Spielsucht“)

Weitere Informationsquellen:

Unser Spielerschutzbeauftragter

Für Rückfragen rund um das Thema Spielsucht steht Ihnen unser Spielerschutzbeauftragter Dirk Misterek zur Verfügung:

E-Mail: [email protected]

Telefon: 05032/90140-14

Schutz für Minderjährige

Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme am Glücksspiel rechtlich verboten. WinningGallop überprüft bei der Registrierung genau die persönlichen Daten und Kreditkarteninformationen, um den Zugang für Minderjährige auszuschließen.

Hinweis für Eltern: Wenn Ihr Computer auch für Freunde und Familienangehörige unter 18 Jahren zugänglich ist, empfehlen wir die Nutzung von Filterprogrammen (Jugendschutzprogrammen), um ungewollte Zugriffe auf Glücksspielseiten zu verhindern.

Spielersperren und Selbstsperre

Der Schutz vor Spielsucht hat bei WinningGallop einen hohen Stellenwert. Ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung des Spielerschutzes ist das zentrale Sperrsystem OASIS, das vom Regierungspräsidium Darmstadt betrieben wird. Dieses System ermöglicht es, Spieler zu sperren, die sich selbst oder durch Dritte als spielsuchtgefährdet oder überschuldet melden.

Durch den Abgleich mit OASIS stellt WinningGallop sicher, dass gesperrte Spieler nicht an unserem Angebot teilnehmen können. Gesperrte Spieler können entweder aufgrund einer Selbstsperre oder einer Fremdsperre, die von Dritten oder aufgrund interner Wahrnehmungen des Unternehmens verhängt wird, von der Teilnahme an Wettangeboten ausgeschlossen werden.

Die Beantragung einer Selbst- oder Fremdsperre ist kostenfrei, und der Antrag auf Beendigung einer Sperre kann ebenfalls gestellt werden. Bei Fragen zur Selbstsperre oder Fremdsperre stehen Ihnen unsere erfahrenen Mitarbeiter im Bereich Spielerschutz jederzeit zur Verfügung.

Beantragung einer Selbstsperre

Bei WinningGallop haben Sie die Möglichkeit, selbst eine Spielersperre im übergreifenden Sperrsystem OASIS zu beantragen. Für die Selbstsperre können Sie den folgenden Sperrantrag herunterladen, ausfüllen und uns das Formular per Telefax an 05032-90140-99-44 oder per E-Mail an [email protected] zusenden.

Alternativ können Sie den Antrag auch direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde einreichen. Bei Rückfragen zur Selbstsperre können Sie sich auch an [email protected] wenden.

Beantragung einer Fremdsperre

Wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass eine Person in Ihrem Umfeld spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist, ihre finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen, können Sie uns jederzeit eine Meldung bezüglich einer Fremdsperre übermitteln.

Bitte senden Sie die Meldung per Telefax an 05032-90140-99-44 oder per E-Mail an [email protected].

Alternativ können Sie einen Antrag auf Fremdsperre auch direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde stellen. Bei Rückfragen zur Fremdsperre können Sie sich auch an [email protected] wenden.

Vor der Eintragung einer Fremdsperre wird der betroffenen Spielerin oder dem betroffenen Spieler die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Dauer einer Selbst- und Fremdsperre

Die Mindestsperrdauer beträgt grundsätzlich ein Jahr. Bei Selbstsperren kann die betroffene Person einen anderen Sperrzeitraum beantragen, der jedoch mindestens 3 Monate betragen muss. Wird eine kürzere Sperrdauer als 3 Monate beantragt, wird dies als Angabe von 3 Monaten gewertet.

Beendigung der Selbst- und Fremdsperre

Eine Aufhebung der Selbst- oder Fremdsperre bei WinningGallop ist nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person möglich. Ohne Antragstellung endet die Sperre nicht. Der Antrag auf Aufhebung kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer der Sperre (siehe oben) gestellt werden.

Der Antrag auf Aufhebung der Spielersperre ist beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen. Bei Rückfragen zur Aufhebung der Spielersperre können Sie sich auch an [email protected] wenden. Wenn Sie Ihren Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre an WinningGallop richten, wird dieser Antrag an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet.

Im Falle eines Antrags auf Aufhebung einer Spielersperre veranlasst das Regierungspräsidium Darmstadt die Aufhebung der Sperre durch entsprechende Eintragung in die Sperrdatei OASIS. Die Aufhebung der Sperre wird nach Eintragung wirksam, jedoch im Fall einer Selbstsperre nicht vor Ablauf einer Woche und im Fall einer Fremdsperre nicht vor Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde. Der Antragsteller wird über die Entsperrung informiert.

Aufklärung der Spieler über spielrelevante Informationen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021

WinningGallop weist auf folgende spielrelevante Informationen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021 hin:

  • Die Kosten der Teilnahme ergeben sich aus dem für jede Wette angegebenen Wetteinsatz. Gebühren werden nicht erhoben. Weitere Kosten entstehen nicht.
  • Die Höhe der möglichen Gewinne kann nicht im Voraus bestimmt werden. Entscheidend ist die Summe der Wetteinsätze aller Kunden im Totalisator. Diese Wetteinsätze werden nach Abzug der Rennwettsteuer und der behördlich genehmigten sonstigen Abzüge an die Gewinner ausgeschüttet.
  • Die Auszahlungsquoten werden sofort nach der Berechnung und dem offiziellen Rennergebnis auf dieser Website veröffentlicht. Abzüge von der veröffentlichten Auszahlungsquote erfolgen nicht.
  • Die Verlustmöglichkeiten sind auf die Höhe des Wetteinsatzes begrenzt. Die rechnerischen Gewinnwahrscheinlichkeiten werden in einer gesonderten Tabelle angezeigt.
  • Der Annahmeschluss für alle Wetten ist das Startsignal für das Pferderennen, für das der Kunde eine Wette abgegeben hat. Zu diesem Zeitpunkt wird die Annahme der Wetten für das jeweilige Rennen beendet.
  • Die Gewinner werden gemäß der bei Abgabe der Wette ausgestellten Wettquittung ermittelt. Eine Gutschrift oder Auszahlung eines Wettgewinns erfolgt gemäß den Angaben auf dieser Wettquittung.
  • Die Gewinne werden auf Basis der errechneten Gewinnquote anteilig an die Gewinner ausgeschüttet.
  • Im Internet erfolgt die Gutschrift sofort nach der offiziellen Bekanntgabe der Gewinnquoten auf das bei WinningGallop geführte Konto des Wettkunden.

Erlaubnisinhaberin

Erlaubnisinhaberin für den Betrieb von Pferdewetten ist die WinningGallop GmbH.

Adresse: Wunstorfer Str. 8, 31535 Neustadt a. Rbge.

Kontakt: E-Mail: [email protected]; Telefon: 05032/901-4044

Handelsregisternummer: HRB 215407

Beschwerden

Bei Beschwerden können sich Spieler direkt an WinningGallop wenden:

E-Mail: [email protected]; Telefon: 05032/901-4044

Genehmigung zur Veranstaltung von Pferdewetten

WinningGallop ist behördlich zugelassene Veranstalterin und Vermittlerin von Pferdewetten im Internet gemäß § 27 Abs. 2 GlüStV 2021. Die erforderliche behördliche Erlaubnis wurde WinningGallop zuletzt am 27. Dezember 2022 erteilt.